Leistungen
Unser Angebot
WERTERMITTLUNG
ZWANGSVERSTEIGERUNG
- Das Vollstreckungsgericht beauftragt den Sachverständigen gem. ZVG 74 a Abs. 5 mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
VERMÖGENSÜBERSICHT
- Betreuer und/oder Gericht benötigen innerhalb eines Betreuungsverfahrens bei Grundstücksveräußerung ein Verkehrswertgutachten.
- Nachlassverwalter und/oder Gericht benötigen innerhalb eines Nachlassverfahrens ein Verkehrswertgutachten.
- Im Rahmen einer privaten Erbauseinandersetzung wird der Verkehrswert einer Immobilie benötigt
FINANZIERUNG
- Zur Finanzierung des Erwerbs eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder von Baumaßnahmen (Neubau oder Ausbau) benötigt das Kreditinstitut den Beleihungswert.
STEUERLICHE ZWECKE
- Für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich.
- Es wird die Feststellung von Teilwerten bei Entnahmen aus bzw. Einlagen ins Betriebsvermögen benötigt.
- Es soll der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (z.B. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer) geführt werden.
EHESCHEIDUNG (Z.B. ZUGEWINNAUSGLEICH)
- Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen (u.a. Verkehrswert des Immobilienvermögens) der Eheleute gegenübergestellt. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn.
Schäden an Gebäuden:
Hauskaufberatung
Vor dem Kauf einer Immobilie sollte die Substanz des Objektes auf bautechnische Mängel oder Unzulänglichkeiten im Rahmen einer Sichtbegehung überprüft werden. Klarheit über den Wert der Immobilie ergibt sich aus der Lage und die Grundstücksausrichtung sowie die Qualität des baulichen Zustands.
Begleitung bei Abnahmen
- Besichtigung des Objektes zum Zeitpunkt der Abnahme. Festgestellt und dokumentiert werden u.a. evtl. vorhandene bautechnische Mängel und Bausollabweichungen.
Feststellung der Abnahmereife.
Mängelfeststellung bei Abnahmen
Feststellung und Dokumentation von evtl. vorhandenen bautechnischen Mängeln und Durchführung einer Bausollüberprüfung.
Mängelfeststellung vor Gewährleistungsende (5 Jahres Begehung)
- Begehung des Objektes vor Ablauf einer Gewährleistungszeit zur Feststellung evtl. vorhandener bautechnischer Veränderungen, die nicht durch den Nutzer hervorgerufen wurden, sondern in den Zuständigkeitsbereich des Errichters fallen.
Beweissicherungen (Bauzustandsfeststellung)
Dokumentation einer zu einem vereinbarten Zeitpunkt angetroffenen Ist-Situation zur Feststellung des Zustandes. Z. B. vor Beginn von Abrissarbeiten auf einem in unmittelbarer Nähe liegendem Nachbargrundstück.
Bautechnische Beratungen
Allgemeine bautechnische Beratung jeglicher Art. Von der klassischen Kellerabdichtung bis zum Sonderwunsch.
Gutachtenerstellung (Gericht und Privat)
Erstellung von (in der Regel) Schadensgutachten für Privatpersonen sowie für das Gericht, beispielsweise im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahren oder sonstigen Auseinandersetzungen.
Kooperation mit anderen Sachverständigen
Zusammenarbeit mit anderen Sachverständigen für folgende Bereiche:
Architektur, Bodenbeläge, Bodenmechanik, Baubiologie, Brandschutz, Haustechnik (Heizung, Sanitär, Solar, Steuerung und Elektro), SiGeKo, Statik und andere mehr.
Immobilien verwaltung
KAUF ODER VERKAUF
- Käufer und Verkäufer lassen zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung ein Gutachten über den Marktwert der Immobilie anfertigen.
Kostenloses und unverbindliches Angebot
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